Werden ab 1. Januar 2007 von Ärzten oder Chiropraktoren Generika statt Originalarzneimittel für Patienten verschrieben oder an diese direkt abgegeben, so wird der Selbstbehalt, der den Patienten von den Krankenkassen in Rechnung gestellt wird, nicht auf 20 Prozent erhöht. Diese Regelung wurde im August 2006 in die Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz (Art. 81a KVV) aufgenommen mit dem Zweck, das Wirtschaftlichkeitsprinzip in der Krankenversicherung zu fördern. Die Regelung tritt nach Ablauf einer Übergangsfrist am 1. Januar 2007 in Kraft.

Für die Patienten ist es zu ihren eigenen Gunsten als Prämienzahler wichtig, die gesetzliche Informationspflicht bei den Ärzten oder Chiropraktoren ab 1. Januar 2007 einzufordern und gemeinsam mit dem Arzt oder Chiropraktor die medizinisch und wirtschaftlich angezeigte Medikation zu bestimmen.

In den letzten Jahren sind die Kosten für Medikamente stetig gestiegen. Im Jahr 2005 betrug ihr Anteil an den Gesamtbruttokosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 18,9 Prozent (20,7 Mio. Franken). Nicht in allen Fällen ist jedoch die Verschreibung oder Abgabe von teuren Originalmedikamenten erforderlich. Immer mehr können Generika, die grundsätzlich über ein identisches Wirksamkeits- und Nebenwirkungsprofil wie die Originale verfügen, zum Einsatz kommen. Die Regierung steht für die Förderung von Generika, da deren Einsatz hilft, finanziellen Spielraum für den notwendigen Einsatz teurer Arzneimittel zu schaffen und insgesamt die Kosten für Arzneimittel zu reduzieren.