Wer vertritt die Interessen der Patienten und Versicherten?
Die Liechtensteiner Patientenorganisation (LIPO) ist ein gemeinnütziger Verein, der die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten sowie der Versicherten und die Verbesserung ihrer Stellung im Gesundheitswesen bezweckt und seit ihrer Gründung vor nunmehr 8 Jahren dieser Aufgabe auch nachkommt. Sie hat als die einzige weder von Leistungserbringern, Krankenkassen noch von der Politik abhängige Organisation in den zurückliegenden Jahren vielen Patienten und Versicherten helfen und – wie gesetzlich vorgesehen – als Mitglied in der Landesgesundheitskommission und der Kosten- und Qualitätskommission dort deren Interessen einbringen können. Es ist selbstverständlich, dass die LIPO daher zu einem KVG-Vernehmlassungs- bericht, der ganz wesentlich in unser Gesundheitssystem eingreift, Stellung nimmt und sich auch öffentlich dazu äussert. Im vorliegenden Gesetzesentwurf wird der Patient bzw. der Versicherte vielfältig belastet, einmal durch höhere Prämien und wesentlich höhere Kostenbeteiligungen (ohne Abfederung der Einkommensschwächeren etwa durch ein entsprechend angepasstes Prämien- verbilligungssystem), zusätzlich soll er in Zukunft aufgrund des neuen Vergütungssystems die Rechnung vom Arzt selber zahlen und sich dann mit seiner Krankenkasse um Rückerstattung auseinandersetzen müssen (gegen den Versand der Rechnung an den Patienten hat die LIPO nichts einzuwenden, dies ist möglich, ohne dass dieser gleichzeitig zum Schuldner des Arztes wird): kurz gesagt, die Kassen werden entlastet, die Versicherten/Patienten dafür massiv belastet.
Bedarfsplanung – keine freie Arztwahl
Regierung wie der LKV behaupten, die Prämien nur dann bezahlbar halten zu können, wenn die Bedarfsplanung nur noch vom LKV allein vorgenommen wird, die Kassenverträge nur noch auf 4 Jahre befristet vergeben werden usw. Die Kehrseite der Medaille ist, dass ein Patient, sollte sein Arzt keine Vertragsverlängerung bekommen, den Arzt wechseln muss. Die Bedarfsplanung, von der Politik als Instrument zur Steuerung des Zuzugs von Ärzten etabliert, bedeutet, dass ein Arzt nur einen Kassenvertrag bekommt, wenn Bedarf besteht. Sie bedeutet aber auch, dass der Versicherte keine freie Arztwahl hat und mit der jetzigen Vorlage noch weiter in der Auswahl eingeschränkt werden kann, was gerne verschwiegen wird. Die LIPO lehnt im Interesse der Patienten auch die weiteren Auswirkungen der Änderungen im Bereich der Bedarfsplanung, wie etwa indirekte Rationierung von Leistungen, ab und hält trotz Unterstellungen (Vaterland, 2. und 4.Oktober) an dieser Meinung fest. Jedenfalls ist die Behauptung der Regierung wie des LKV, dass der Prämienzahler keine Lobby habe oder diese beim LKV angesiedelt sei, falsch. Die LIPO vertritt die Interessen des Versicherten, also Prämienzahlers, erlaubt sich aber, die Diskussion nicht auf die blosse Kostenebene zu beschränken.
Wie Gesundheitsminister Pedrazzini laut RadioL vom letzten Sonntag festhält, sollen Fakten sprechen. Wenn das ernst gemeint ist, können wir nun wohl die fruchtlose Diskussion um den im Vergleich zur Schweiz angeblich weit höheren Arzttarif, verlassen, da ja eine Untersuchung ergeben hat, dass der FL-Tarif auch nicht höher liegt als der Tarif in St.Gallen. Im Interesse der Patienten und Versicherten ist zu hoffen, dass Regierung und LKV die richtigen Schlüsse daraus ziehen und die Diskussion um die wahren Probleme im Gesundheitswesen zu führen bereit sind.
Die ausführliche Stellungnahme der LIPO zum Vernehmlassungsbericht zum KVG können Sie unter www.lipo.li nachlesen.
Der Vorstand der LIPO