Das Prämienverbilligungssystem wurde im Jahre 2000 als Bestandteil des Hausarzt – systems eingeführt. Nur Personen, die im Hausarztsystem versichert waren und deren Einkommen unter den gesetzlich festgelegten Obergrenzen lagen, hatten Anspruch auf Prämienverbilligung.

Mit Abschaffung des Hausarztsystems haben seit dem 1.4.2004 alle in Liechtenstein obligatorisch für die Krankenpflege versicherten Personen (da Kinder bis 16 Jahre keine Prämien zahlen, sind faktisch nur Erwachsene anspruchsberechtigt ), deren Erwerb die Erwerbsgrenzen nicht überschreitet, Anspruch auf Prämienverbilligung.

Die Prämienverbilligung stellt ein sozialpolitisches Korrektiv zur einkommensunabhängigen Pro-Kopf Prämie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung dar. Einkommensschwache Versicherte sollen auf diesem Weg entlastet werden.

PRAEMIENVERBILLIGUNG

Die stark gestiegenen Prämien und Kostenbeteiligungen entfalten jetzt ihre volle Wirkung und stellen für immer mehr Personen im Land ein grosses Problem dar. Die Freie Liste fordert daher eine Anhebung des Staatsbeitrages um 10 Mio. Franken, um die Prämienbelastung zu senken. Die LIPO schlägt stattdessen eine Erweiterung des Prämienverbilligungssystems vor. Dies hätte den Vorteil, dass gezielt die unteren Einkommen entlastet werden können und nicht eine Subventionierung der Prämien aller Versicherten erfolgt.

Das heutige System mit 2 Einkommensgrenzen ( bis CHF 30 000 bzw. CHF45000 für Alleinstehende und einem Zuschlag von jeweils 20% für Ehepaare) und Prämiensenkungssatz von 60% bzw. 40% könnte einem früheren Vorschlag zufolge ausgeweitet werden, indem in einem dreistufigen Modell sowohl die Erwerbsgrenzen als auch die Reduktionssätze hinaufgesetzt werden. Dadurch könnten breitere Bevölkerungsschichten als heute von einer Prämienverbilligung profitieren.

Nachdem eine frühere KVG-Revision (2013) einen 70%-Freibetrag für AHV/IV-Rentner abgeschafft hatte, ist die Bezügerzahl um rund 35% zurückgegangen (hauptsächlich betroffen waren naturgemäss Rentner). Konnten im Jahr 2013 noch 4055 Personen von einer Prämienverbilligung profitieren, waren es im Jahr 2015 nur noch 2708 Personen. Waren es im Jahr 2013 (vor Inkrafttreten der KVG-Revision 2013) noch 13.3% der erwachsenen Prämienzahler, waren es im Jahr 2014 (nach Inkrafttreten der Revision) noch 8.7% (Quelle: Jahresbericht 2015, Prämien- verbilligung für einkommensschwache Versicherte, Amt für Gesundheit).

In der Schweiz hat rund ein Drittel der Bevölkerung Anspruch auf eine Prämienverbilligung. Bei einer Verdoppelung der Anspruchsberechtigten in Liechtenstein um weitere 2700 Bezüger auf 17.4% wäre das noch immer nicht mehr als rund die Hälfte des Prozentsatzes in der Schweiz. Legt man die durchschnittliche ausbezahlte Prämienrückerstattung für 2015 von rund 1860 Franken zugrunde, entspräche das einer Summe von rund 5 Millionen Franken an zusätzlichen Kosten für das Prämienverbilligungssystem. Und erst bei einer Erhöhung um weitere 2700 Bezüger wären die 10 Millionen Franken erreicht, um die die Freie Liste den Staatsbeitrag für alle erhöhen will.

Die LIPO sieht es für dringlicher an, gerade die unteren Einkommen zu entlasten.