Das eGD ist eine der wichtigsten Neuerungen in unserem Gesundheitssystem in Jahrzehnten. Ab 1. Juli werden diagnostische und therapeutische Patientendaten auf die neue eGD-Plattform geladen. Damit ist sichergestellt, dass sämtliche behandelnden Ärzte immer auf die aktuellen Patientendaten zugreifen können. So soll die Behandlungsqualität bei Patienten verbessert bei gleichzeitiger Senkung der Behandlungskosten. Patienten erhalten stärkere Kontrolle über ihre Patientendate, indem sie jederzeit entscheiden können, welche Daten sichtbar sind.

Neue Technologien bieten immer neue Chancen und Risiken. Somit werden die grossen Verbesserungen beim Informationsaustausch auch von Bedenken zu Datenschutz und Sicherheit begleitet. Weil das Thema für viele Einwohner Liechtensteins noch zu wenig greifbar ist, hat die Liechtensteiner Patientenorganisation am 7.6.2023 in der Weinstube in Nendeln ein Podiumsgespräch zum eGD mit wichtigen Vertretern unseres Gesundheitssystems organisiert. Zu Gast waren:

  • Regierungsrat Manuel Frick, Ministerium für Gesellschaft und Kultur
  • Dr. Norbert Hilty, Facharzt für Dermatologie und Venerologie, Gründungsmitglied des Vereins eHealth Liechtenstein
  • Thomas Hasler, Geschäftsführer Liechtensteinischer Krankenkassenverband LKV
  • Sandra Copeland, Spitaldirektorin des Landesspital Liechtenstein
  • Jakob Becker, Experte fürs eGD, Amt für Gesundheit
  • Peter Gstöhl, Amtsstellenleitung Amt für Gesundheit

Durch den Abend führte Josef Marxer, Präsident der Liechtensteiner Patientenorganisation LIPO. Die LIPO bedankt sich bei den Teilnehmern und der Teilnehmerin für die engagierte und sachliche Diskussion.

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die CONCORDIA ihren Vertrag mit den Hirslanden Kliniken gelöst. Aufgrund des vertraglosen Zustandes gewährt die CONCORDIA ihren Versicherten in der Privat- bzw. Halbprivatabteilung Spital stationär keine (volle) Kostendeckung mehr.

Da die Hirslanden Klinik Zürich für die meisten Liechtensteiner Patienten mit Herzerkrankungen die erste Adresse für notwendige stationäre Behandlungen darstellt, hat dieser Entscheid auch für viele Versicherte in Liechtenstein negative Konsequenzen.

Wie einer Pressemitteilung der Hirslanden Klinik zu entnehmen ist, hat sich die CONCORDIA entschieden, keine Kostendeckung in der privaten oder halbprivaten Abteilung der Andreas Klinik Cham und Klinik Hirslanden Zürich mehr zu übernehmen. Sie verweigert ihren zusatzversicherten Patientinnen und Patienten die Erteilung von Kostengutsprachen für Eintritte an der Andreas Klinik ab dem 13. Juni 2022 und der Klinik Hirslanden ab dem 18. Juli 2022.

Der Entscheid gilt auch für CONCORDIA Versicherte, welche nach einem Eintritt via die Notfallstation stationär behandelt werden müssen.

Gemäss Hirslanden begründet die CONCORDIA diesen Entscheid damit, dass die Preisforderungen der beiden Kliniken nicht gerechtfertigt seien. Fakt sei, dass die zur Verhandlung stehenden Spitaltarife der beiden Kliniken zwischen CONCORDIA und Hirslanden bereits seit rund vier Jahren unverändert Anwendung gefunden haben und damals gemeinsam vertraglich vereinbart wurden. Hirslanden habe zudem in der laufenden Verhandlungsrunde trotz erfahrener Kostenerhöhung infolge der Covid-19-Pandemie und der aktuell anziehenden Inflation Hand zu tieferen Preisen geboten, lehne aber die Dumping-Preisstrategie seitens CONCORDIA gegenüber Spitälern ab.

CONCORDIA Liechtenstein (www.concordia.li) informiert ihre Versicherten auf ihrer Homepage darüber, dass bei Aufenthalten in der privaten oder halbprivaten Abteilung in der Klinik Hirslanden in Zürich bei einem Spitaleintritt ab Montag, 28. Juli 2022, keine volle Kostendeckung mehr bestehe. Als Alternativen werden dem Versicherten der stationäre Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung der Klinik Hirslanden in Zürich geboten, oder die Behandlung in der privaten oder halbprivaten Abteilung eines anderen Spitals mit voller Kostendeckung. Darüber hinaus zieht sich die CONCORDIA darauf zurück, dass die Privatklinik eine Aufklärungspflicht habe und die Patientinnen und Patienten rechtzeitig vor Spitaleintritt über den vertragslosen Zustand informieren müsse. Versicherte, die sich trotz dem ab dem genannten Datum in der privaten oder halbprivaten Abteilung dieser Privatklinik behandeln lassen, müssten die Kosten selber tragen.

Die Uneinigkeiten werden so auf dem Buckel der Versicherten ausgetragen. Die LIPO hat schon mehrfach darauf hingewiesen, dass in der Versicherungspolice des Zusatzversicherten die freie Spitalwahl welt- bzw. schweizweit zugesichert wird. Wenn der Zusatzversicherte die teuren Prämien bezahlt hat, hat er seinerseits die vertraglichen Bestimmungen eingehalten und damit Anspruch auf die volle Leistung. Wie aber steht es mit der Erfüllung der Vertragspflicht seitens der Krankenkasse, im vorliegendem Fall der CONCORDIA?

 

 

 

Der Landtag hat in seiner letzten Sitzung eine Revision des KVG sang- und klanglos abgesegnet, ohne sich um die Interessen der Betroffenen zu kümmern.

Der Leistungsaufschub ist nun auf Gesetzesstufe verankert, wie der Staatsgerichtshof es gefordert hat; dessen weiterer Forderung nach der Verhältnismässigkeit einer solchen Gesetzesbestimmung wurde jedoch nicht gefolgt.

Die Liechtensteiner Patientenorganisation (LIPO) hat sich dezidiert gegen den Leistungsaufschub ausgesprochen und ist enttäuscht, dass der Landtag diesem Anliegen in seltener Einmütigkeit eine Absage erteilt hat. Und das just zu Zeiten, wo eine Krankenversicherung, die im Anlassfall auch zahlt, nötiger ist denn je. Der Kanton Aargau, einer der wenigen Schweizer Kantone, die noch an der schwarzen Liste für säumige Prämienzahler (Leistungsaufschub) festhalten, hat diese aufgrund der aktuellen, durch COVID 19 bedingten, Lage immerhin sistiert.

Die zentrale Ethikkommission der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften hat in einer jüngst veröffentlichten Studie die Abschaffung dieser schwarzen Listen gefordert. Abgesehen davon, dass Betroffene, Personen und Familien mit wenig Geld, nicht mehr die ganze Grundversorgung nutzen können und nur noch im Notfall behandelt werden, sei nirgends definiert, wann ein solcher Notfall vorliegt. Im Hinblick auf Infektionskrankheiten stellt ein eingeschränkter Zugang zu medizinischen Leistungen ein Problem dar, nicht nur für die Betroffenen, sondern für die ganze Gesellschaft. Solche Leistungssperren (der Begriff beschreibt die Lage weit besser als der beschönigende Leistungsaufschub) führen zu einer Weiterverbreitung der Krankheit und gefährden die öffentliche Gesundheit.

Der Grossteil der säumigen Prämienzahler ist nicht einfach zahlungsunwillig und verpulvert sein Geld mit unnötigen Anschaffungen wie Luxusautos und dergleichen. Sie können schlicht und einfach die Prämien nicht aufbringen oder leiden an einer psychischen Krise. Ursachen sind oft Schicksalsschläge wie Langzeitarbeitslosigkeit, Krankheit, Unfall oder Scheidung.

Abschaffung der Leistungssperre bedeutet zudem nicht eine Befreiung von der Bezahlung der Prämien. Gerade bei den wenigen wirklich Zahlungsunwilligen können über die tiefen Hürden für Betreibungen die ausständigen Prämien leicht und erfolgsversprechend eingezogen werden. In vielen dieser Fälle wäre die Beibehaltung der Praxis, dass der Arbeitgeber die volle Prämie vom Lohn abzieht, ein probates Mittel gewesen, das Problem gar nicht erst aufkommen zu lassen. Hier zeigte sich der Gesetzgeber jedoch in seiner Argumentation völlig inkonsistent, indem er genau diese Bestimmung abgeändert hat.

Die LIPO vertritt nach wie vor die Meinung, dass Prämienausstände nicht mit einer Leistungssperre sanktioniert werden dürfen, sondern entkoppelt davon in einem regulären Betreibungsverfahren herein zu bringen sind. Alles Andere widerspricht dem Ziel der obligatorischen Krankenversicherung, allen Zugang zur Grundversorgung zu garantieren. Die Erfahrung einiger Schweizer Kantone zeigt zudem, dass sich mit Leistungssperren die Prämienausstände nicht verringern lassen, weshalb Graubünden und Solothurn die schwarzen Listen wieder abgeschafft haben.

Was hat Liechtenstein daraus gelernt?

Nein zum Leistungsaufschub!

Die Liechtensteiner Patientenorganisation (LIPO) lehnt einen Leistungsaufschub ausdrücklich ab. Es kann nicht sein, dass ein Patient  medizinisch notwendige Leistungen nicht erhält, weil er bei seiner Kasse im Zahlungsverzug ist. Das widerspricht gänzlich dem Grundgedanken der obligatorischen Krankenversicherung und führt zu hohen Folgekosten, wenn unbehandelte bzw. nicht diagnostizierte Krankheiten notfallmässig doch von den Kassen zu bezahlen sind. Abgesehen davon können auch Personengruppen, etwa Kinder/Jugendliche über 16 Jahren ganz unverschuldet von einem Leistungsaufschub betroffen sein, wenn ihre Eltern im Zahlungsverzug sind.

Das heisst nun nicht, dass damit ein Freipass ausgestellt werden soll, sich auf Kosten des Versichertenkollektivs seiner Zahlungsverpflichtungen zu entziehen. Die Zahlungsausstände sollen wie bis anhin nötigenfalls durch eine Exekution eingebracht werden. Bei rund 40 000 Versicherten wurden rund 290 Leistungsaufschübe verhängt, also lediglich bei 0.7% der Versicherten. Durch die vom Landtag beschlossene Ausweitung der Prämienverbilligung wurde ein wichtiger und richtiger Schritt gesetzt, die Prämienbelastung für viele deutlich zu verringern, sodass viele gar nicht mehr in diesen finanziellen Engpass geraten.

2012 führten neun Schweizer Kantone den Leistungsaufschub – auch «schwarze Listen» genannt – ein. Die Erfahrungen zeigen nun, dass die Massnahme seine abschreckende Wirkung verfehlte und dabei hohe administrative Kosten entstanden sind. So wurden in manchen Kantonen diese schwarzen Listen bereits wieder abgeschafft und weitere dürften folgen.

Nein zur Auszahlung der Prämienverbilligung (PV) direkt an die Kassen

Hinter dem Gesetzesvorschlag, die PV direkt an die Kassen anzuführen, steckt das Misstrauen, dass der Bezüger seine PV nicht zweckgemäss einsetzen könnte. Von wenigen Einzelfällen abgesehen, trifft dies nicht zu. So gibt es auch keinerlei Erkenntnis, dass Bezüger einer PV häufiger von einem Leistungsaufschub betroffen waren als andere Bevölkerungsgruppen.

Wie in der Diskussion zur PV im Landtag von einigen Abgeordneten richtig angeführt wurde, ist die tiefe Nutzungsquote der PV zu einem guten Teil auf die  Scham zurückzuführen ist, seine finanzielle Situation dem Amt offenzulegen. Nun soll auch noch die Kasse darüber Kenntnis erlangen.

Während das Amt die Einkommensverhältnisse zur Prüfung der Anspruchsberechtigung und der Höhe der PV kennen muss, sind für die Kassen diese Informationen nicht nötig und wird als ein weiterer Eingriff in die Privatsphäre des PV-Bezügers wahrgenommen, wodurch die Nutzungsquoten kaum erhöht werden können. Und das, obwohl der PV-Bezüger seine Prämien im Voraus pünktlich zahlt, die PV aber frühestens Ende des folgenden Jahres aufgrund einer rechtsfähigen Steuerveranlagung ausbezahlt wird.

Darüber hinaus wird bei den Kassen ein zusätzlicher hoher Verwaltungsaufwand geschaffen, der zwar von den Versicherten gedeckt werden muss, jedoch völlig unnötig ist.

Der Landtag ist aufgerufen, den Leistungsaufschub, der zwischenzeitlich vom Staatsgerichtshof aufgehoben war, nicht wieder auf Gesetzesebene einzuführen, wie die Regierung dies vorschlägt, und die bisherige gesetzliche Regelung der Auszahlung der Prämienverbilligung an den Anspruchsberechtigten zu belassen.

Der Liechtensteiner Krankenkassenverband (LKV) hat schon mehrfach angetönt, dass unsere Krankenkassen im Bereich der Spital-Zusatzversicherungen vom Eintrittsalter auf das Lebensalter umstellen wollen. Das Thema hat der Landtagsabgeordnete Johannes Kaiser in einer Interpellation aufgegriffen. Nach deren Beantwortung durch die Regierung hat das Volksblatt letzte Woche (Mittwoch, 14. November) auf der Titelseite darauf Bezug genommen. Den Krankenkassen gemäss müssten mit einem Systemwechsel junge Versicherte dazu gebracht werden, Zusatzversicherungen abzuschliessen, um die Zukunft der Kassen zu sichern. Die Gruppe der Zusatzversicherten werde immer älter und das Versicherungskollektiv dadurch durchschnittlich teurer. Das gegenwärtige System (Eintrittsalter) müsse durch jüngere und gesündere Zusatzversicherte quersubventioniert werden. Die Kassen schlagen deshalb „altersbezogene Tarife bei Zusatzversicherten“ an.

Im Klartext heisst das, dass für die Zusatzversicherten mit jedem Lebensjahr die Prämien automatisch ansteigen und im Alter so hoch sind, dass viele Zusatzversicherte sich diese Prämien dann nicht mehr leisten können. Über die Jahrzehnte kann ein Versicherter vielleicht 100’000 Franken in die Zusatzversicherung stecken und so die Leistungen für andere solidarisch mitfinanziern, nicht quersubventionieren, nur um die Zusatzversicherung gerade dann zu verlieren, wenn er oder sie selbst davon profitieren sollten. Auch wenn für die heutigen älteren Versicherten und Senioren grosszügige Übergangsregelungen geschaffen würden, laufen gerade für die jungen Versicherten, die mit tieferen Prämien als dies heute der Fall ist geködert werden sollen, in die Falle und werden im Alter richtig zur Kasse gebeten. Auch wenn die Kassen verlauten lassen, dass dies in der Schweiz schon seit längerem möglich sei, trifft das Vorhaben keinesfalls die Interessen der Versicherten. Mag sein, dass dieses Modell, theoretisch, die Kosten risikogerechter auf die Altersgruppen verteilt, wie die Regierung schreibt. Doch was nützt eine Krankenkasse, die man sich im Alter nicht mehr leiten kann? Offensichtlich haben die jüngeren Versicherten in der Schweiz die Mogelpaket erkannt und verzichten darum auf eine teure Zusatzversicherung.

In der ganzen Diskussion ist bisher völlig untergegangen, dass bereits im heutigen System, also Prämienfestsetzung nach Eintrittsalter, die Prämien nach Alter gestuft sind. Wer als Kind bzw. bereits als junger Erwachsener eine Spitalzusatzversicherung abschliesst, bleibt in dieser Kategorie und bezahlt tiefere Prämien als wenn er erst mit 50 Jahren eine Zusatzversicherung abschliesst. Dieses System berücksichtigt – und honoriert! – die Solidaritätsleistung eines bereits seit Jahrzehnten Versicherten.

Die Liechtensteiner Patientenorganisation LIPO lehnt einen Systemwechsel zum Lebensalter ab und hält ein solches Vorhaben gerade jungen Versicherten gegenüber für unseriös.

Die LIPO hat sich schon früh im Gesetzgebungsprozess zum KVG zu negativen Entwicklungen für die Bevölkerung geäussert und seither wiederholt die Ausweitung des Prämienverbilligungssystems (PVS) gefordert – leider bisher erfolglos.

Durch Ausweitung des PVS könnte die untere Mittelschicht, der besonders stark unter hohen Prämien und Kostenbeteiligungen leidet, gezielt entlastet werden.

Auch die hohe Kostenbeteiligung muss deutlich verringert werden (nicht umsonst hat der Schweizer Nationalrat gerade erst eine Erhöhung der Franchise von 300 auf 350 Franken abgewiesen in Liechtenstein beträgt diese immerhin 500 Franken).

Die LIPO hat sich auch mehrfach gegen den Leistungsaufschub gewendet und hat das Problem auch im Seminar zur Weiterentwicklung des liechtensteinischen Gesundheitswesens thematisiert – auch dies war bisher erfolglos. Erst nach einer Klage von anderer Seite, hob der Staatsgerichtshof (StGH) diese Woche den Leistungsaufschub auf, da er wohl zu hob dieser den Leistungsaufschub auf, da eine gesetzliche Grundlage fehlt.

Die LIPO ist in ihrer täglichen Arbeit für ihre Klienten direkt konfrontiert mit den Auswirkungen und Belastungen von hohen Prämien, Kostenbeteiligungen und Leistungsaufschüben auf Versicherte und Patienten – die angefragten Beratungsleistungen sind in den letzten Jahren denn auch massiv gestiegen.

Die LIPO stellt auch fest, dass in anderen Versicherungszweigen, vornehmlich der Taggeld-Versicherung, die Versicherten im Anlassfall immer grössere Mühe haben, ihre Ansprüche gegenüber den Krankenversicherungen durchzusetzen und hat auch hier schon etliche Vorstösse unternommen. Konnten in Einzelfällen – auf Gerichtswege – die Ansprüche der Versicherten gegenüber den Kassen durchgesetzt werden, waren die Vorstösse der LIPO auf politischem Gebiet bislang erfolglos.

Die LIPO kommt nicht umhin, vor weiteren Einschränkungen für Patienten und Versicherte zu warnen: sollte die liechtensteinische Politik die in der Schweiz diskutierten und kurz vor der Einführung stehenden Globalbudgets übernehmen, wird der Versicherte und Patient für seine hohen Prämien auch noch reduzierte Leistungen bekommen, denn Globalbudget ist ein Kostendach für sämtliche Medizinische Leistungen in einem Jahr und zwingt etwa Spitäler und Arztpraxen zu einem strengen Budgetdisziplin bei Behandlungen. Somit führt ein Globalbudget zur Leistungsrationierung bei jedem Patienten und damit zur Verschlechterung unserer Versorgungssicherheit.

Wenn Versicherte und Patienten nun selber ihre Forderungen in der Öffentlichkeit vortragen, erstaunt das nicht, ist im Gegenteil folgerichtig.

Die LIPO unterstützt klar die Forderung nach Entlastung der Bevölkerung, insbesondere bei der unteren und mittleren Einkommensschichten, und fordert die Ausweitung des PVS und Senkung der Kostenbeteiligung.

Das Volksblatt berichtete letzte Woche darüber, dass seit Anfang dieses Jahres die Kassen säumige Prämienzahler leichter betreiben und vor allem relativ problemlos die Auszahlung von Leistungen einstellen können. Bezahlt werden von den Kassen nur noch Notfallbehandlungen

Der Geschäftsführer des LKV unterscheidet dabei zwei Kategorien von säumigen Prämienzahlern: solche, die sich die Prämien und Franchisen nicht leisten können und solche, die schlicht nicht zahlen wollen; letztere Gruppe sei die weitaus grössere. Ausserdem kündigte er an, dass der Begriff Notfallbehandlung sehr strikt ausgelegt werde.

 Diese Aussage macht uns betroffen, einmal weil sie so nicht stimmt, vor allem aber deshalb, weil einmal mehr eine Gruppe von Menschen unverdient an den Pranger gestellt wird. Wie den genannten Zeitungsartikeln zu entnehmen ist, beobachten die Kassen seit ca. zwei Jahren eine starke Zunahme von „säumigen Zahlern“, also exakt seitdem die Prämien aufgrund der Kürzung des Staatsbeitrages massiv erhöht werden mussten und zusätzlich hohe Kostenbeteiligungen anfallen. Dies wurde auch vom Schuldenberater und der Stiftung „Liachtbleck“ bestätigt.

Die gleichen Erfahrungen hat auch die LIPO gemacht. Seit den beiden hohen Prämienrunden und speziell seit die hohe Kostenbeteiligung zu entrichten ist, hat die Zahl der Klienten, die Rat suchen, wie sie die Prämien-und Franchisenlast tragen sollen, massiv zugenommen. Während manche ihre Zusatzversicherungen kündigen, und viele Senioren ihre seit Jahrzehnten bezahlten Privat-und Halbprivatversicherungen für Spital stationär aufgeben müssen, besteht für viele, die schon bisher nur zum Minimum versichert waren, diese Möglichkeit nicht. Für diese wird es prekär. Oft sind es solche Personen, die gerade noch zuviel verdienen, um eine Prämienverbilligung beantragen zu können.

Die Verordnungsänderung erleichtert Betreibungen und legt fest, dass Behandlungen nur noch in Notfällen von den Kassen bezahlt werden müssen, verschiebt aber nur das Problem. Das Risiko von Ausständen wird von den Kassen zu den Versicherten, und vor allem zu den Ärzten verschoben. Wie kann ein Arzt, der immerhin einen Eid geleistet hat, eine nötige Behandlung verweigern?

Die Schlagzeile im Volksblatt “Säumige Prämienzahler werden für Kassen zum Problem“ trifft also nicht zu, da für die Kassen das Problem mit dieser Verordnung gelöst wurde.

Nicht gelöst wurde damit hingegen das grundsätzliche Problem, dass für viele Versicherte die Belastung durch hohe Prämien und hohe Kostenbeteiligungen einfach zu gross wird. Die LIPO schlägt daher vor, das Prämienverbilligungssystem auszubauen. Durch Anhebung der Einkommensgrenzen und Erhöhung der möglichen Prämienreduktionen könnte ein grösserer Teil der unteren Einkommen als bisher profitieren. Im Jahr 2016 hatten rund 14,4% der Versicherten Anspruch auf eine Prämienverbilligung, im Vergleich dazu sind es in der Schweiz rund ein Drittel der Versicherten. Bei derart drastischen Veränderungen, wie sie die massiven Prämienerhöhungen und zugleich massiven Erhöhungen der gesetzlichen Kostenbeteiligung darstellen, ist eine flankierende Massnahme in Form einer Erweiterung des Prämienverbilligungsmodells mehr als angebracht. Das hat der Landtag bereits bei der KVG-Revision 2013 versäumt. Wenn deutlich mehr Personen mit unteren und mittleren Einkommen Anspruch auf Prämienverbilligung hätten, sänke auch die Zahl der sogenannten säumigen Prämienzahler drastisch, vor allem entfiele auch der für viele entwürdigende Gang zum Sozialamt.

Quelle: Forumsbeitrag vom 19. September 2017

Keine Prämienerhöhung für 2018?

Im Interesse der Versicherten und Patienten erwartet die Liechtensteiner Patientenorganisation (LIPO) für 2018 aufgrund der unterdurchschnittlichen Kostenentwicklung und der komfortablen Reservesituation keine Prämienerhöhung.

Laut Liechtensteiner Krankenkassenstatistik 2016 (Seite 102) sind die Reserven der OKP von 2015 bis 2016 wiederum gestiegen, nämlich um rund 11,3 Millionen Franken (20,5 %), und betragen mit 66,2 Millionen Franken mehr als das Doppelte der vorgeschriebenen gesetzlichen Reserven.

Die laufende Kostenentwicklung weist gemäss Kostenmonitoring des BAG(www.bag.admin.ch) für das erste Halbjahr 2017 (Januar bis Juni) im Vergleich zum Halbjahr des Vorgängerjahres einen Kostenrückgang von 4,5% der Bruttokosten pro Kopf aus. Laut rollender Auswertung der Kostenentwicklung Juli 2016 – Juni 2017des LKV ( im Vergleich zur gleichen Zeitperiode des Vorjahres) sinken die Kostenum 2,1% (www.lkv.li).

Aufgrund der aktuellen unterdurchschnittlichen Kostenentwicklung ist davon auszugehen, dass die Kosten in diesem Jahr (2107) kaum steigen. In Hinblick darauf, dass in den letzten 5 Jahren die Gesamt-OKP-Kosten im Durchschnitt jährlich um 3.6%, bzw. um 1.9% pro Kopf, gestiegen sind, und angesichts der erfreulichen Reservesituation, besteht für eine Prämiensteigerung für 2018 in Liechtenstein kein Anlass.

Wer vertritt die Interessen der Patienten und Versicherten?

Die Liechtensteiner Patientenorganisation (LIPO) ist ein gemeinnütziger Verein, der die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten sowie der Versicherten und die Verbesserung ihrer Stellung im Gesundheitswesen bezweckt und seit ihrer Gründung vor nunmehr 8 Jahren dieser Aufgabe auch nachkommt. Sie hat als die einzige weder von Leistungserbringern, Krankenkassen noch von der Politik abhängige Organisation in den zurückliegenden Jahren vielen Patienten und Versicherten helfen und – wie gesetzlich vorgesehen – als Mitglied in der Landesgesundheitskommission und der Kosten- und Qualitätskommission dort deren Interessen einbringen können. Es ist selbstverständlich, dass die LIPO daher zu einem KVG-Vernehmlassungs- bericht, der ganz wesentlich in unser Gesundheitssystem eingreift, Stellung nimmt und sich auch öffentlich dazu äussert. Im vorliegenden Gesetzesentwurf wird der Patient bzw. der Versicherte vielfältig belastet, einmal durch höhere Prämien und wesentlich höhere Kostenbeteiligungen (ohne Abfederung der Einkommensschwächeren etwa durch ein entsprechend angepasstes Prämien- verbilligungssystem), zusätzlich soll er in Zukunft aufgrund des neuen Vergütungssystems die Rechnung vom Arzt selber zahlen und sich dann mit seiner Krankenkasse um Rückerstattung auseinandersetzen müssen (gegen den Versand der Rechnung an den Patienten hat die LIPO nichts einzuwenden, dies ist möglich, ohne dass dieser gleichzeitig zum Schuldner des Arztes wird): kurz gesagt, die Kassen werden entlastet, die Versicherten/Patienten dafür massiv belastet.

Bedarfsplanung – keine freie Arztwahl

Regierung wie der LKV behaupten, die Prämien nur dann bezahlbar halten zu können, wenn die Bedarfsplanung nur noch vom LKV allein vorgenommen wird, die Kassenverträge nur noch auf 4 Jahre befristet vergeben werden usw.  Die Kehrseite der Medaille ist, dass ein Patient, sollte sein Arzt keine Vertragsverlängerung bekommen, den Arzt wechseln muss. Die Bedarfsplanung, von der Politik als Instrument zur Steuerung des Zuzugs von Ärzten etabliert, bedeutet, dass ein Arzt nur einen Kassenvertrag bekommt, wenn Bedarf besteht. Sie bedeutet aber auch, dass der Versicherte keine freie Arztwahl hat und mit der jetzigen Vorlage noch weiter in der Auswahl eingeschränkt werden kann, was gerne verschwiegen wird.  Die LIPO lehnt im Interesse der Patienten auch die weiteren Auswirkungen der Änderungen im Bereich der Bedarfsplanung, wie etwa indirekte Rationierung von Leistungen, ab und hält trotz Unterstellungen  (Vaterland, 2. und 4.Oktober) an dieser Meinung fest. Jedenfalls ist die Behauptung der Regierung wie des LKV, dass der Prämienzahler keine Lobby habe oder diese beim LKV angesiedelt sei, falsch. Die LIPO vertritt die Interessen des Versicherten, also Prämienzahlers, erlaubt sich aber, die Diskussion nicht auf die blosse Kostenebene zu beschränken.

Wie Gesundheitsminister Pedrazzini laut RadioL vom letzten Sonntag festhält, sollen Fakten sprechen. Wenn das ernst gemeint ist, können wir nun wohl die fruchtlose Diskussion um den im Vergleich zur Schweiz angeblich weit höheren Arzttarif, verlassen, da ja eine Untersuchung ergeben hat, dass der FL-Tarif auch nicht höher liegt als der Tarif in St.Gallen.  Im Interesse der Patienten und Versicherten ist zu hoffen, dass Regierung und LKV die richtigen Schlüsse daraus ziehen und die Diskussion um die wahren Probleme im Gesundheitswesen zu führen bereit sind.

Die ausführliche Stellungnahme der LIPO zum Vernehmlassungsbericht zum KVG  können Sie unter www.lipo.li nachlesen.

 

Der Vorstand der LIPO