Nein zum Leistungsaufschub!
Die Liechtensteiner Patientenorganisation (LIPO) lehnt einen Leistungsaufschub ausdrücklich ab. Es kann nicht sein, dass ein Patient medizinisch notwendige Leistungen nicht erhält, weil er bei seiner Kasse im Zahlungsverzug ist. Das widerspricht gänzlich dem Grundgedanken der obligatorischen Krankenversicherung und führt zu hohen Folgekosten, wenn unbehandelte bzw. nicht diagnostizierte Krankheiten notfallmässig doch von den Kassen zu bezahlen sind. Abgesehen davon können auch Personengruppen, etwa Kinder/Jugendliche über 16 Jahren ganz unverschuldet von einem Leistungsaufschub betroffen sein, wenn ihre Eltern im Zahlungsverzug sind.
Das heisst nun nicht, dass damit ein Freipass ausgestellt werden soll, sich auf Kosten des Versichertenkollektivs seiner Zahlungsverpflichtungen zu entziehen. Die Zahlungsausstände sollen wie bis anhin nötigenfalls durch eine Exekution eingebracht werden. Bei rund 40 000 Versicherten wurden rund 290 Leistungsaufschübe verhängt, also lediglich bei 0.7% der Versicherten. Durch die vom Landtag beschlossene Ausweitung der Prämienverbilligung wurde ein wichtiger und richtiger Schritt gesetzt, die Prämienbelastung für viele deutlich zu verringern, sodass viele gar nicht mehr in diesen finanziellen Engpass geraten.
2012 führten neun Schweizer Kantone den Leistungsaufschub – auch «schwarze Listen» genannt – ein. Die Erfahrungen zeigen nun, dass die Massnahme seine abschreckende Wirkung verfehlte und dabei hohe administrative Kosten entstanden sind. So wurden in manchen Kantonen diese schwarzen Listen bereits wieder abgeschafft und weitere dürften folgen.
Nein zur Auszahlung der Prämienverbilligung (PV) direkt an die Kassen
Hinter dem Gesetzesvorschlag, die PV direkt an die Kassen anzuführen, steckt das Misstrauen, dass der Bezüger seine PV nicht zweckgemäss einsetzen könnte. Von wenigen Einzelfällen abgesehen, trifft dies nicht zu. So gibt es auch keinerlei Erkenntnis, dass Bezüger einer PV häufiger von einem Leistungsaufschub betroffen waren als andere Bevölkerungsgruppen.
Wie in der Diskussion zur PV im Landtag von einigen Abgeordneten richtig angeführt wurde, ist die tiefe Nutzungsquote der PV zu einem guten Teil auf die Scham zurückzuführen ist, seine finanzielle Situation dem Amt offenzulegen. Nun soll auch noch die Kasse darüber Kenntnis erlangen.
Während das Amt die Einkommensverhältnisse zur Prüfung der Anspruchsberechtigung und der Höhe der PV kennen muss, sind für die Kassen diese Informationen nicht nötig und wird als ein weiterer Eingriff in die Privatsphäre des PV-Bezügers wahrgenommen, wodurch die Nutzungsquoten kaum erhöht werden können. Und das, obwohl der PV-Bezüger seine Prämien im Voraus pünktlich zahlt, die PV aber frühestens Ende des folgenden Jahres aufgrund einer rechtsfähigen Steuerveranlagung ausbezahlt wird.
Darüber hinaus wird bei den Kassen ein zusätzlicher hoher Verwaltungsaufwand geschaffen, der zwar von den Versicherten gedeckt werden muss, jedoch völlig unnötig ist.
Der Landtag ist aufgerufen, den Leistungsaufschub, der zwischenzeitlich vom Staatsgerichtshof aufgehoben war, nicht wieder auf Gesetzesebene einzuführen, wie die Regierung dies vorschlägt, und die bisherige gesetzliche Regelung der Auszahlung der Prämienverbilligung an den Anspruchsberechtigten zu belassen.