10. September 2026

3800 Anträge sind ein Warnsignal

3800 Anträge sind ein Warnsignal

3800 Anträge sind ein Warnsignal

Dass die Zahl der eingereichten Anträge zur Prämienverbilligung «auf einem ähnlichen Niveau wie 2024» liegt, wird als Normalität dargestellt. Aus Patientensicht ist das Gegenteil der Fall: Die mittlere Prämie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ist 2026 laut Liechtensteinischer Landesverwaltung um 5,1 Prozent auf CHF 180.50 pro Monat gestiegen. Die finanzielle Belastung nimmt also zu, während die Zahl der Menschen, die staatliche Unterstützung beantragen, nahezu gleich bleibt.

Dabei liegt die Zahl der Anträge deutlich unter der tatsächlichen Zahl der Anspruchsberechtigten. Bei der Anpassung des Prämienverbilligungssystems 2019 wurden anhand der damaligen Steuerdaten rund 11'000 Anspruchsberechtigte ermittelt. 2025 wurden hingegen nur rund 6000 Anträge eingereicht.

Für die LIPO zeigt diese Differenz deutlich: Wenn Bedarf und Inanspruchnahme so stark auseinanderliegen, bestehen Hürden beim Zugang zum System. Es darf nicht sein, dass starre Zugangsschwellen das System entlasten, während die Haushaltsbudgets der Betroffenen zunehmend unter Druck geraten.

Das starre Antragsprinzip ist die eigentliche Hürde

Die Beantragung der Prämienverbilligung ist eine Bringschuld der Versicherten: Formular suchen, Erwerbsbescheinigung beibringen, gegebenenfalls eine Vollmacht ausfüllen und den Antrag möglichst digital einreichen.

Gerade für Menschen, die Unterstützung besonders benötigen, kann dies eine erhebliche Hürde darstellen – etwa für hochaltrige Menschen, chronisch Kranke, Personen mit Sprachbarrieren oder psychischen Belastungen sowie Alleinerziehende im Alltagsstress.

Der Antrag kann ab Ende Februar bis spätestens 31. Oktober eingereicht werden. Danach verfällt der Anspruch. Der Appell, den Antrag «frühzeitig» einzureichen, greift aus Sicht der LIPO zu kurz, weil die Verantwortung damit erneut bei den Betroffenen liegt.

Die LIPO sieht deshalb Handlungsbedarf

• Proaktive Ansprache: Personen, die aufgrund der vorhandenen Steuerdaten voraussichtlich unter den Erwerbsgrenzen von CHF 65'000 für Alleinstehende bzw. CHF 77'000 für Verheiratete/Lebensgemeinschaften liegen, sollten persönlich auf einen möglichen Anspruch hingewiesen werden – idealerweise mit einem vorausgefüllten Antrag, auch in Papierform.

• Automatisierung prüfen: Wo die Datenlage eindeutig ist, sollte mittelfristig geprüft werden, ob die Prämienverbilligung automatisch und ohne zusätzlichen Antrag ausgelöst werden kann.

• Erwerbsgrenzen an die Prämienentwicklung koppeln: Steigen die Prämien jährlich, während die Einkommensgrenzen unverändert bleiben, drohen Haushalte des unteren Mittelstands schleichend aus dem System zu fallen.

Die Verbilligung löst nur einen Teil des Problems

Die Krankenkassenprämie ist nicht die einzige finanzielle Belastung für erkrankte Menschen. Hinzu kommen in Liechtenstein eine Franchise von CHF 500 sowie der Selbstbehalt.

Für chronisch kranke Menschen, die nicht von der Kostenbeteiligung befreit sind und keine Prämienverbilligung erhalten, bedeutet dies eine jährlich wiederkehrende Zusatzbelastung. Gleichzeitig profitieren sie nicht von der mit der Prämienverbilligung verbundenen Reduktion der Kostenbeteiligung um 70 Prozent.

Kritisch beurteilt die LIPO weiterhin den Leistungsaufschub bei Prämienausständen. Er trifft Menschen in finanziellen Notlagen gerade dann, wenn sie medizinische Behandlung benötigen, und kann notwendige Behandlungen verzögern und dadurch spätere Kosten erhöhen.

Die LIPO setzt sich deshalb seit jeher für eine Ausweitung des Prämienverbilligungssystems und insbesondere für die Abschaffung des Leistungsaufschubs ein.

Die im Vaterland vom 24.08.2026 kommunizierte Zahl von 3800 Anträgen zeigt: Die politische Debatte darf sich nicht nur um die Höhe der Unterstützung drehen. Ebenso entscheidend ist, ob die Anspruchsberechtigten diese Unterstützung tatsächlich erreichen.

An die Betroffenen

Der Antrag auf Prämienverbilligung kann noch bis zum 31. Oktober eingereicht werden. Rückwirkende Ausnahmen gibt es nicht.

Wer unsicher ist, ob ein Anspruch besteht, sollte den Antrag im Zweifelsfall stellen. Die Prüfung kostet nichts – ein nicht gestellter Antrag hingegen kann viel Geld kosten und zusätzlichen finanziellen Druck erzeugen.

Versicherte, die beim Ausfüllen des Onlineformulars Unterstützung benötigen, können sich an das Amt für Soziale Dienste wenden.

Liechtensteiner Patientenorganisation (LIPO)