Prämienverbilligung

Das Prämienverbilligungssystem wurde im Jahre 2000 als Bestandteil des Hausarzt – systems eingeführt. Nur Personen, die im Hausarztsystem versichert waren und deren Einkommen unter den gesetzlich festgelegten Obergrenzen lagen, hatten Anspruch auf Prämienverbilligung.

Mit Abschaffung des Hausarztsystems haben seit dem 1.4.2004 alle in Liechtenstein obligatorisch für die Krankenpflege versicherten Personen (da Kinder bis 16 Jahre keine Prämien zahlen, sind faktisch nur Erwachsene anspruchsberechtigt ), deren Erwerb die Erwerbsgrenzen nicht überschreitet, Anspruch auf Prämienverbilligung.

Die Prämienverbilligung stellt ein sozialpolitisches Korrektiv zur einkommensunabhängigen Pro-Kopf Prämie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung dar. Einkommensschwache Versicherte sollen auf diesem Weg entlastet werden.

PRAEMIENVERBILLIGUNG