Sehr geehrter Herr Regierungsrat Pedrazzini
Die Liechtensteiner Patientenorganisation (LIPO) bedankt sich für die Einladung zur Stellungnahme und benützt gerne die Möglichkeit, die vorgeschlagenen Änderungen zu kommentieren.
Wir haben uns eingehend mit dem Vernehmlassungsbericht der Regierung auseinandergesetzt und nehmen ausführlich Stellung dazu.
Die LIPO schliesst sich der Meinung der Regierung an, wonach die Eigenverantwortung gestärkt werden oder – mit anderen Worten – das Konsumverhalten der Versicherten bzw. Patienten beeinflusst werden soll. Dies ist nur möglich, wenn der Patient/Versicherte weiss, welche Kosten er verursacht. Die LIPO begrüsst daher, dass der Patient eine detaillierte Rechnung erhält. Dies hätte überdies den Vorteil, dass der Patient damit Art und Menge der verrechneten bzw. der bezogenen Leistungen kontrollieren könnte. Dies ist ohne die Einführung des tiers garant möglich (den tiers garant selbst lehnt die LIPO ab, siehe weiter unten).
Im Sinne der Eigenverantwortung kann sich die LIPO auch mit der Erhöhung der Prämie und der Kostenbeteiligung (Franchise CHF 500, 20% Selbstbehalt bis maximal CHF 900) einverstanden erklären, um die durch die Kürzung der staatlichen Subventionen entstandene Beitragslücke zu schliessen.
Aufgrund dieser notwendigen massiven Prämienerhöhung ist für die LIPO das vorgeschlagene Einfrieren des Arbeitgeberbeitrages auf Stand 2015 nachvollziehbar. Die LIPO kann sich mit dieser Massnahme einverstanden erklären, obwohl damit künftige Prämiensteigerungen voll vom Versicherten getragen werden müssen. In diesem Zusammenhang schlägt die LIPO vor, dass diese Arbeitgeberbeiträge von rund CHF 25 Mio. wie gesetzlich vorgesehen (Art.21 und Art.22 KVG) direkt ins FL-Gesundheitssystem fliessen.
Darüber hinaus stellen wir wie folgt fest:
- Die Versicherten, insbesondere Senioren und chronisch Kranke, werden über Gebühr und mehr als notwendig belastet.
- Die Versicherer bzw. die Krankenkassen (KK) werden bezüglich Risiko auf Kosten der Versicherten massiv entlastet, indem dieses Risiko den Versicherten auferlegt wird.
- Die Krankenkassen (KK) und der Kassenverband (LKV) erhalten eine überproportionale Machtfülle, die unserem Gesundheitssystem schadet und seine Weiterentwicklung im Sinne des Versicherten und Patienten verhindert.
- Die Leistungserbringer werden in wichtigen Entscheidungsprozessen ausgeschaltet, auf deren Fachkompetenz wird verzichtet. Eine Bündelung aller Kräfte kann nicht mehr stattfinden.
- Die staatliche Regulierung im Gesundheitswesen nimmt massiv zu – zu einer Verstaatlichung des Gesundheitswesen fehlt nur noch die Einführung der Einheitskasse.
Die Diskussion der Abschaffung des Versicherungsobligatoriums in der Taggeldversicherung ist bedenklich und in den Grundzügen höchst unsozial. Wenn sich diese neoliberale Grundhaltung – die sich im Übrigen durch die ganze Gesetzesvorlage durchzieht – weiter in der FL-Politik festsetzt, wäre der nächste Schritt wohl die Abschaffung auch des Versicherungsobligatoriums in der Krankenpflege. - Diese Gesetzesvorlage führt zu einer Entsolidarisierung der Versichertengemeinde und zu einer Entmündigung der Versicherten und der Leistungserbringer.
- Durch Abschaffung und Ausdünnung verschiedener Kommissionen wird auf wesentliche im Land vorhandene Fachkompetenz verzichtet.
- Die LIPO ist künftig weder in der Landesgesundheitskommission noch der Kosten- und Qualitätskommission (da letztere abgeschafft wird) vertreten und wird damit als einziger Interessensvertreter der Patienten/Versicherten von der Mitbestimmung ausgeschlossen.
Anlass für diese neuerliche KVG-Revision ist zweifellos die Kürzung der staatlichen Subventionen im Gesundheitswesen, konkret die Kürzung des Staatsbeitrages an die übrigen Versicherten. Diese Beitragslücke muss folglich anderweitig geschlossen werden. Es liegt auf der Hand, dass dies nur durch die Leistungsbezüger geschehen kann.
Die Möglichkeiten dazu sind beschränkt:
- Einschränkung bzw. Rationierung der Leistungen, die von der Versicherung abgedeckt werden (dies wird in anderen Ländern, z.B. Grossbritannien, bereits praktiziert). Die Politik hierzulande scheut jedoch diese Diskussion. Auch die Regierung spricht die Rationierung von Leistungen als Mittel zur Mengen- und damit Kostensteuerung an, hält diese Form der Mengensteuerung derzeit allerdings für nicht angebracht (S.23). Dies würde eine breite gesellschaftliche Diskussion voraussetzen, da es sich vor allem um eine ethische Diskussion handelt. In einer solchen Diskussion müsste anstelle der bisherigen simplen Kostendiskussion endlich auch der Nutzen der heutigen Medizin auf der anderen Seite dargestellt werden. Die stetig steigenden Kosten werden hauptsächlich von zwei Faktoren bestimmt, nämlich einmal durch eine wachsende Anzahl alter und sehr alter Menschen, die mehr medizinische Leistungen brauchen, und zweitens durch den medizinisch-technischen Fortschritt, der immer komplexer und damit teurer werdende Eingriffe erlaubt.
Eine Reduzierung des Leistungskataloges der OKP stellt an sich keine Sparmassnahme dar, da ja die Kosten im Anlassfall einfach zur Gänze auf den Leistungsbezüger bzw. Patienten umgelagert werden. Die Versichertengemeinschaft allerdings würde entlastet. Je nach Ausmass einer solchen Reduktion des Leistungskatalogs ist damit auch eine Entsolidarisierung der Versichertengemeinschaft verbunden.
- Prämienerhöhung
- Erhöhung der Kostenbeteiligung oder eine
- Kombination dieser Möglichkeiten
Realistischerweise können Beitragslücken im Ausmass der von Regierung und Landtag beschlossenen Kürzung des Staatsbeitrages nur durch massive Prämienerhöhung und/oder eine Erhöhung der Kostenbeteiligung – keinesfalls aber durch simple Tarifsenkungen bei Leistungserbringern – kompensiert werden, umso mehr, als im Ausland anfallende Kosten (wie etwa Spitalkosten) von FL-Tarifen nicht berührt werden. Im vorliegenden Vernehmlassungsbericht wird neben einer massiven Prämienerhöhung auch eine massive Erhöhung der Kostenbeteiligung von heute max. CHF 800 auf neu CHF 1400 vorgeschlagen. Rentner und chronisch Kranke, die bisher nur die Hälfte dieser Kostenbeteiligung bzw. überhaupt keine übernehmen müssen, sollen neu die volle Kostenbeteiligung leisten.
Gemäss Vernehmlassungsbericht sind freiwillige höhere Kostenbeteiligungen bis max. CHF 3500 möglich. Aufgrund fehlender Modellrechnungen ist nicht ersichtlich, wie tief die Prämien dadurch gesenkt werden könnten. Einzigartig ist der Vorschlag, dass der Versicherte, der zu tieferen Prämien kommen will/muss, dieses Geld bei der Kasse in einem Gesundheitskonto – zinslos- hinterlegen und also in Vorleistung gehen muss! Abgesehen davon kann dieses Konto nur bei Tod oder Erlöschen der Versicherungspflicht aufgehoben werden, ein Ausstieg aus diesem Versicherungsmodell ist also nicht mehr möglich! Die KK wird so zur Bank, wobei nicht geregelt ist, wie die Kasse diese Gelder verwaltet: es könnten immerhin mittlere bis hohe zweistellige Millionenbeträge resultieren (angenommen, 20 000 der rund 38000 Versicherten wählten eine zusätzliche Kostenbeteiligung von CHF 1500, lägen bei der „Bank Krankenkasse“ Gelder in der Höhe von CHF 30 Mio.). Was mit diesen Geldern passiert, wenn sich eine Kasse aus Liechtenstein zurückzieht, es handelt sich ja um freiwillige Kostenbeteiligungen, ist nicht ersichtlich. Vor allem aber dürfte es vielen, vor allem Alleinerziehenden und Familien mit niedrigem oder auch mittlerem Einkommen, mit Kindern über 16 Jahren, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen, die studieren – also solche Personen, die wirklich auf niedrige Prämien angewiesen sind, schwer fallen, diese Beträge aufzubringen und als totes Kapital bei der Kasse zu deponieren (für eine Familie mit zwei Kindern im Studium, die nur eine „mittelhohe“ zusätzliche Kostenbeteiligung von CHF 1500 wählt, läge dieses Depot immerhin bei CHF 6000, im Maximalfall bei CHF 14000. Abgesehen davon erhöht sich auch der administrative Aufwand für die Kassen enorm, was sich wiederum über einen erhöhten Verwaltungsaufwand negativ auf die Prämien auswirkt.
Im Übrigen kann man davon ausgehen, dass dieses Gesundheitskonto-Modell für viele Versicherte viel zu kompliziert und für die meisten völlig intransparent ist.
Die vorgeschlagene Trennung in eine Grundkosten- und Hochkostenversicherung ist im Kern darauf ausgelegt und legt den Verdacht nahe, dass in einem zweiten Schritt der Versicherte einfach die Grundkosten bis zu CHF 5000 selber zu tragen hat: dazu müsste nur noch die freiwillige höhere Kostenbeteiligung in eine verpflichtende hohe Kostenbeteiligung umgewandelt werden. Der Schritt der Anhebung der Grenze von CHF 5000 wäre auch nicht mehr weit – im Endeffekt könnte aus der partiellen freiwilligen Kostenbeteiligung eine obligatorische volle Kostenbeteiligung resultieren, mit anderen Worten, eine Abschaffung des Versicherungsobligatoriums in der Grundversicherung. Bekanntlich propagieren zwar verschiedene Gesundheitsökonomen, wie etwa Leo Boos, Werner Widmer, Konstantin Beck u.a., eine solche Abschaffung, die LIPO lehnt dies jedoch im Interesse der Patienten ab und hält am Versicherungsobligatorium als wichtige soziale Errungenschaft fest.
Im Weiteren schlägt die Regierung eine Festbetragsregelung für Medikamente vor. Sie schreibt auf S. 86/87 zwar, dass sie auf eine Substitutionspflicht bei Generika verzichten will. In der Praxis aber wird genau dies erfolgen, da ja wohl bei der Festlegung dieses Festbetrages der günstigste Preis herangezogen werden wird. Die Regierung erwähnt zwar, dass durch die Pflicht zur Verschreibung von Co-Marketing-Präparaten ein gewisser Fortschritt erzielt wurde, immerhin eine Ersparnis von bisher rund CHF 1 Mio. Wesentlicher aber ist, dass der Patient ein zum Original vollkommen identisches Medikament bekommt. Eine Substitution mit einfach dem billigsten Generikum liegt nicht im Interesse des Patienten, da ja nicht mit der zum Original identischen Wirkung gerechnet werden kann. In der Schweiz existiert keine analoge Regelung bezüglich der Co-Marketing-Präparate, weshalb ein Vergleich mit den Prozentsätzen verschriebener Generika nicht 1:1 zulässig ist. Im Übrigen gibt es in der Schweiz auch keine Festbetragsregelung. Es stellt sich überdies die Frage, wer und aufgrund welcher Fachkompetenz in Liechtenstein diese Festbeträge festlegen soll, da ja nicht auf eine analoge Schweizer-Regelung zurückgegriffen werden kann.
Die Regierung schlägt ausserdem die Einführung des tiers garant vor, womit der Versicherte neu Schuldner des Leistungserbringers ist. Er bekommt die Rechnung vom Leistungserbringer (was an sich den positiven Effekt hat, dass er auch die Höhe der Kosten seiner Behandlung kennt und auch eine Kontrolle der bezogenen Leistungen vornehmen kann), muss in Vorleistung gehen, die Rechnung bezahlen und sich anschliessend an seine Krankenkasse um die Rückerstattung dieser Kosten wenden. Auch wenn der Versicherte in der Praxis seine Rechnung zwecks Bezahlung an seine Kasse weiterleiten kann, bleibt er trotzdem juristisch gesehen der Schuldner des Leistungserbringers, und das Risiko des Inkassos liegt jedenfalls beim Versicherten. Um dem Versicherten seine Rechnung zukommen zu lassen, ist der tiers garant nicht nötig: schon heute könnte er diese Rechnung vom Leistungserbringer erhalten, was leider selten genutzt wird. Vorzuziehen ist deshalb eine Lösung, bei welcher der Patient automatisch eine detaillierte Rechnung erhält, ob vom Leistungserbringer oder der KK, ist abzuklären. Bisher tragen die Kassen in FL das Risiko des Inkasso. Dieses Risiko von nicht einbringlichen Prämien oder hohen Leistungsbezügen infolge massiver Zunahme von Hochkostenfällen bestand bisher aufgrund der hohen staatlichen Subventionen nicht. Das Risiko der FL-Kassen (und vice versa natürlich auch die Prämienhöhe der Versicherten) wird immer noch durch den Staat bzw. durch Steuergelder zu einem guten Teil abgesichert, wobei es diese Absicherung der Kassen in der CH nicht gibt. Umso unverständlicher ist es, dass die Regierung den Versicherten, der ja schon finanziell stark belastet wird, noch zusätzlich in die Rolle des Schuldners drängt und Vorleistungen für mögliche tiefere Prämien verlangt.
Im Bereich der Bedarfsplanung werden verschiedene Massnahmen vorgeschlagen. Zum einen sollen OKP-Verträge auf 4 Jahre befristet sein. Für den Versicherten heisst das, sollte sein Arzt vom LKV keine Verlängerung seines Vertrages mehr bekommen dass er seinen bisherigen Arzt nicht mehr konsultieren kann bzw. die Kosten zur Gänze selber übernehmen oder die erweiterte OKP (CHF 40.- pro Monat zusätzlich zu den bereits schon hohen Prämien) bezahlen muss. Im Weiteren sollen individuelle OKP-Verträge abgeschlossen werden, die die Frage aufwerfen, wie in der Praxis Vollzeit-und Teilzeitstellen definiert sein sollen und wie bei Nichterfüllung ein festgelegtes Arbeitspensum überwacht und dann auch sanktioniert werden kann und mit welchem Aufwand. Da auch OKP-Verträge mit Leistungserbringern im Ausland bestehen, stellt sich die Frage, wie der LKV diese überwachen kann und ob nicht inländische Leistungserbringer gegenüber ausländischen massiv benachteiligt werden.
Eine zeitliche Befristung der OKP-Verträge wird zur Folge haben, dass ein junger Arzt aufgrund der unsicheren Situation das finanzielle Risiko einer Praxiseröffnung nicht mehr eingehen kann. In absehbarer Zeit werden wir in FL eher von einem Ärztemangel ausgehen müssen. Die Ausführungen der Regierung auf S.80, dass es keine andere Berufsgruppe gibt, deren Berufsgruppe de facto unkündbar ist und bis weit über das Pensionsalter hinaus mit Aufträgen versorgt werden, sind unrichtig und schlicht falsch. Tatsächlich sind Verträge in bestimmten Fällen kündbar und können bei Vollendung des 64. Lebensjahres durch den Kassenverband auch gekündigt werden (Art. 16d Abs.3 KVG). Im Vergleich zur Schweiz ist festzustellen, dass die KK dort aufgrund des Kontrahierungszwangs – im Gegensatz zu Liechtenstein – mit jedem entsprechend qualifizierten Leistungserbringer einen Vertrag abschliessen müssen. Die Berufsgruppen in Liechtenstein, für die eine Bedarfsplanung besteht, sind in ihrer Berufsausübung also bereits wesentlich eingeschränkter als dies in der Schweiz der Fall ist. Im Weiteren ist das System der Bedarfsplanung mit der Aufhebung der 50% Zuzahlung durch die OKP auch an Leistungserbringer ohne OKP-Vertrag erst mit der letzten KVG-Revision 2012 wesentlich verschärft worden.
Mit der Übertragung der Bedarfsplanung allein auf den LKV werden dieser und die Kassen mit einer exorbitanten Machtfülle ausgestattet. Es kann nicht im Interesse des Versicherten und Patienten liegen, wenn nur noch der LKV den Bedarf bestimmt. Es ergäbe sich die fragwürdige Konstellation, dass über den LKV zwar eine Kasse, die nur im Taggeldbereich, aber nicht im Krankenpflegebereich tätig ist, über die Bedarfsplanung mitentscheiden kann, die Leistungserbringer jedoch nicht. Da bei den hiesigen Kassen im Land wenig bis keine medizinische Fachkompetenz vorhanden ist, bzw. diese über aktuelle Entwicklungen in der Medizin, in der damit einhergehenden Diversifizierung der medizinischen Berufe nur ungenügend involviert sind, ist das bisherige Modell, das auch eher dem bisher in FL üblichen Weg entspricht, alle relevanten Player in solche wichtige Prozesse mit einzubeziehen, vorzuziehen. Dass die KK, wie die Vernehmlassung anmerkt, dem Arzt sogar die Öffnungszeiten seiner Praxis vorschreiben kann, erinnert an die Planwirtschaft der ehemaligen Ostblockstaaten.
Ein weiterer Vorschlag der Regierung betrifft die Art der Spitalfinanzierung, die in Zukunft monistisch erfolgen soll. Obwohl die Finanzierung der Spitäler aus einer Hand nicht falsch ist, hält die LIPO dies für weit verfrüht. Aufgrund der beträchtlichen Summen, die nun statt aus Steuermitteln direkt von den KK an die Spitäler fliessen, müssen die KK ihre Reserven erhöhen. Auch mit Übergangsfristen kann das nur durch weitere Prämienerhöhungen erfolgen, was zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen ist. Zu bedenken ist auch, dass auch das Prämienverbilligungssystem betroffen wäre. Höhere Prämien führen auch dort zu höheren Leistungen an die Bezüger, auf Kosten des Staatshaushaltes.
Im Übrigen ist es der Transparenz nicht dienlich, wenn der bisherige Staatsbeitrag an die übrigen Versicherten mit den Beiträgen an die Spitäler zusammengelegt und nur noch als eine Summe deklariert werden. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit müssten mindestens beide Beiträge auch künftig separat ausgewiesen werden. Da ohnehin ein Grossteil dieser Kosten in CH-Spitälern anfällt, sollte dieser Schritt gleichzeitig mit der Schweiz erfolgen.
Weitere wichtige Änderungsvorschläge der Regierung, die das Gesundheitssystem betreffen, sind die Abschaffung bzw. Änderung der Zuständigkeiten von Kommissionen sowie die Einführung von verbindlichen Kostenzielen.
Die Kosten- und Qualitätskommission(KQK) soll abgeschafft werden. Die Abschaffung der KQK ist ein fataler Fehler. Die Regierung widerspricht sich selbst (siehe Interpellationsbeantwortung Staatsaufgaben), wenn sie Aufgaben, die nicht der Staat leisten soll, nun selber im Amt, das nicht über entsprechende Ressourcen verfügt, erledigen will. Dazu müssten Fachkompetenzen aufgebaut werden, ohne dass dadurch der breite Input von sämtlichen beteiligten Akteuren und damit die breite Erfahrung im Land kompensiert werden könnte. Schliesslich geht es hier um hochsensible Daten, der Versicherten wie der Leistungserbringer, und es ist daher dringend geboten, dass die Deutung dieser Daten nicht den KK oder dem Staat vorbehalten bleibt, sondern in einem gemeinsamen Gremium jeweils ein Konsens gesucht wird. Dies liegt im Interesse unseres ganzen Gesundheitssystems. Es ist in diesem Fall nicht zielführend, im Rahmen der Überprüfung der Kommissionen der Regierung auf diese Kommission zu verzichten. Die finanziellen und personellen Ersparnisse sind dermassen gering, der Verlust an Fachkompetenz aber derart hoch, dass von dieser Massnahme dringend abzuraten ist. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wer die Festlegung der Kostenziele, die bisher der KQK obliegt, übernehmen soll. Nach Vorschlag der Regierung sollen die einzelnen Berufsgruppen stärker eingebunden werden. Ist das bei den grösseren Berufsgruppen noch einigermassen praktikabel, dürfte das für kleine Berufsgruppen mit nur einigen wenigen Mitgliedern einen unverhältnismässig hohen Aufwand bedeuten.
Grundsätzlich ist zu klären, wie Leistungserbringer, vor allem Spitäler, im Ausland in der Festlegung von Kostenzielen eingebunden werden, wie im Ausland eine mögliche Sanktionierung erfolgen soll bzw. kann, oder werden im Anlassfall nur inländische Leistungserbringer sanktioniert.
Ist es aufgrund der schmalen statistischen Basis überhaupt möglich, auf einer jährlichen Datenbasis verbindliche Kostenziele festzulegen, aufgrund derer auch Sanktionen vorgenommen werden können? Oder beabsichtigt die Regierung über dieses Instrument eine Deckelung von Leistungen zu erreichen?
Die verbindliche Festlegung von Kostenzielen ist zu überdenken, zumal es im schweizerischen KVG keine vergleichbare Regelung gibt. Eine Deckelung von Leistungen ist im Interesse der Patienten abzulehnen.
Bezüglich der Landesgesundheitskommission stellt die LIPO fest, dass eine weitere Beschneidung der Aufgaben wie der Teilnehmer nicht zielführend ist. Im Sinne einer Bündelung aller Kräfte ist es für das Liechtensteinische Gesundheitswesen dringend nötig, dass alle Player regelmässig Informationen tauschen und Weiterentwicklungen diskutieren. Im Vorschlag der Regierung fehlen in Zukunft wichtige Systemplayer, wie LIPO, LAK und Familienhilfe. Es ist auch unklug, die LAeK nicht namentlich aufzuführen. Die LIPO schlägt überdies vor, den heutigen Namen beizubehalten. Da in verschiedenen Gemeinden Gesundheitskommissionen bestehen, könnte es hier zu Verwechslungen kommen.
Zur Besetzung beider hier genannten Kommissionen schlägt die LIPO vor, sollte die Regierung oder das zuständige Amt Einsitz nehmen, dass diese nur beratend und ohne Stimmrecht mitwirken.
Die Liechtensteiner Patientenorganisation LIPO als einzige Institution, die ausschliesslich die Interessen der Patienten vertritt, ist in der Landesgesundheitskommission nicht mehr vertreten und, da die Kosten-und Qualitätskommission abgeschafft werden soll, eben dort auch nicht mehr. Mit dieser Ausschaltung verschiedener Verbände von Gesundheitsberufen und speziell der LIPO ist der Versicherte ganz den Kassen ausgeliefert. Die Kassen könnten in Zukunft allein oder doch federführend bestimmen, ob und welche Leistungen noch bezahlt werden. Dabei ist bei den ansässigen Kassen nicht davon auszugehen, dass bei ihnen das medizinische Fachwissen vor Ort zur Verfügung steht. Die LIPO wird zwar nicht abgeschafft (da sie ja ein privater Verein ist, kann die Regierung das auch nicht), aber faktisch kalt gestellt, da sie in keinem Gremium mehr vertreten ist.
Die Regierung sieht in einem weiteren Versicherungszweig Handlungsbedarf und stellt fest, dass der Auslöser für den Reformbedarf im Bereich des obligatorischen Krankentaggeldes in den gemäss Krankenkassenstatistik negativen Gesamtergebnissen der letzten Jahre liege. Inwieweit sich dies durch Prämienanpassung sanieren liesse, ist der LIPO nicht bekannt. Die LIPO kann sich mit der Festlegung einer Einheitsprämie für die obligatorische Taggeldversicherung einverstanden erklären, die dann allerdings für alle Unternehmen, klein wie gross, gelten soll.
Die Regierung hat im Weiteren die Absicht, das Versicherungsobligatorium im Taggeldbereich zur Diskussion zu stellen. Die LIPO lehnt die Aufhebung des Obligatoriums entschieden ab. Sie hält dieses Obligatorium in der Tat für eine wichtige soziale Errungenschaft, für einen essentiellen Teil der sozialen Absicherung. Es besteht überhaupt kein Anlass, dieses Obligatorium aufzuheben. Bei Fehlen einer solchen Erwerbsausfallversicherung müssten im Anlassfall andere Quellen, wie etwa die Sozialhilfe einspringen, was nicht im Interesse des Landes liegen kann.
Folgende vorgeschlagene Gesetzesänderungen lehnt die LIPO dezidiert ab, da sie nicht im Interesse der Versicherten und Patienten liegen:
- Die Trennung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in eine Grundkosten- und Hochkostenversicherung
- Die volle Kostenbeteiligung der Rentner und chronisch Kranken
- Die Einführung von Gesundheitskonten
- Die Festbetragregelung für Medikamente
- Die Einführung des tiers garant
- Die monistische Spitalfinanzierung
- Die Bedarfsplanung allein durch den LKV
- Die Befristung der OKP-Verträge auf vier Jahre
- Die Aufhebung des Versicherungsobligatoriums in der obligatorischen Krankentaggeldversicherung
- Die Abschaffung der KQK
- Die Festlegung von verbindlichen Kostenzielen
- Die Marginalisierung der LIPO
Die LIPO schlägt der Regierung vor, diesen Vernehmlassungsbericht zurückzuziehen und in einer neuen Vorlage folgende Punkte zu berücksichtigen:
Abschaffung des LKV
Da ja nur noch zwei KK tätig sind, erübrigt sich ein Dachverband: dies würde zur Senkung der Verwaltungskosten beitragen.
Es ist unverhältnismässig, für zwei Kassen (die dritte Kasse ist lediglich im Bereich der Taggeldversicherung tätig) zusätzlich einen Dachverband zu unterhalten. Die von der Regierung in dieser Vorlage postulierten schnelleren Entscheidungen, wenn man die Ärztekammer ausschliesst, geht am Problem vorbei, da eher die Kassen sich gegenseitig behindern und der Dachverband . Ausserdem mutet es seltsam an, wenn über den Dachverband der Krankenkassen die dritte nur im Taggeldbereich tätige Kasse über eine Bedarfsplanung der Leistungserbringer mitbestimmen kann, letztere aber nicht. Die im Land tätigen KK verfügen nicht über die Erfahrung und die Fachkompetenz, welche medizinischen Leistungen, welche Diversifizierungen sich bei den Gesundheitsberufen ergeben und können demzufolge für den Patienten keinen adäquaten Zugang zu modernen medizinischen Leistungen garantieren, oder dann nur mit erheblicher Zeitverzögerung. Dasselbe gilt für das Amt für Gesundheit.
Erarbeitung eines Vertrauensarztkonzeptes
Bisher werden die Vertrauensärzte von den KK bestellt und bezahlt. Um die Interessen der Patienten wirklich voll wahrzunehmen, ist eine unabhängige Lösung vorzuziehen.
Der Vertrauensarzt steht strukturell auf der Seite des Versicherers. Insofern ist der Name «Vertrauensarzt» auch irreführend. Denn der Vertrauensarzt geniesst nicht das Vertrauen des Patienten, sondern dasjenige des Versicherers. Systemisch gesehen sind die Vertrauensärzte Interessenvertreter der Versicherer. Im Konfliktfalle, die LIPO wird gerade bei der Absprechung von Taggeldern immer wieder mit solchen Fällen beansprucht, sollte der Versicherte bzw. Patient ein von einer unabhängigen Stelle erstelltes Gutachten in Anspruch nehmen können.
Abschaffung des Risikoausgleiches
Da keine der beiden KK über einen im Vergleich zur anderen überalterten Versicherungsbestand aufweist, ist dieser Risikoausgleich unnötig. Zudem werden Risiken von Hochkostenfällen nach wie vor durch den Staatsbeitrag, den es in der Schweiz nicht gibt, abgedeckt.
Freundliche Grüsse
Liechtensteiner Patientenorganisation (LIPO)
Cc: Herrn Regierungschef Adrian Hasler
Herrn Regierungschef-Stellv. Dr. Thomas Zwiefelhofer
Frau Regierungsrätin Dr. Aurelia Frick
Frau Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Landtagsabgeordnete
ANHANG
Die Politik in FL ruft bei den Versicherten immer noch die Illusion hervor, dass durch Einsparungen, vornehmlich Tarifsenkungen, die Kosten gesenkt, die Prämien tief gehalten und trotzdem jeder von allen medizinischen Leistungen, vor allem vom Fortschritt in der Medizin, profitieren könne. Es ist zwar wichtig und richtig, dass regelmässig Einsparpotentiale geprüft und auch realisiert werden, bekanntlich sind aber die Einflussmöglichkeiten der Politik in FL relativ gering, vor allem auf im Ausland anfallende Kosten (z.B. den grossen Kostenblock Spital ambulant und stationär). Die inländischen ambulanten Arztkosten bewegten sich in den letzten Jahren bei rund CHF 30-32 Mio. (bei OKP-Kosten von rund CHF160 Mio.). Es ist evident, dass auch bei einer Tarifkürzung von 10% bestenfalls ca. 3 CHF Mio. weniger Umsatz bzw. Kosten entstünden und der Versicherte rund CHF 7 weniger Prämie pro Monat zahlen müsste. Bei einer Kürzung des Staatsbeitrags um CHF 23 Mio. ist klar, dass die Kürzung des Arzttarifs zur Schliessung der Beitragslücken kaum beitragen kann. Überdies steht der Nachweis, dass der FL-Arzttarif deutlich über dem CH-Tarif liegt, nach wie vor aus.
Der Grund für die höheren ambulanten Arztkosten in FL liegt hauptsächlich in den höheren Mengen an Leistungen, die beansprucht werden. Die wesentlich höhere Ärztedichte in FL leistet dem natürlich Vorschub: der Liechtensteiner nimmt neue Leistungen von neu niedergelassenen Spezialärzten gern und sofort in Anspruch. Dass diese hohe Ärztedichte aber nicht den Ärzten angelastet werden kann, sondern von der Politik verursacht wurde (EWR-Beitritt), wird heute von dieser gerne vergessen. Diese hohe Ärztedichte hat auch positive Seiten, da dadurch kaum Wartezeiten für den Patienten auftreten- ganz im Gegenteil etwa zu Vorarlberg, wo die Ärztedichte zwar wesentlich niedriger liegt als in FL, dafür aber für viele Fachärzte lange Wartezeiten bestehen und viele Patienten auch für kleine Notfälle die Ambulanz des Krankenhauses aufsuchen. In diesem Zusammenhang ist interessant, dass gerade die ambulanten Spitalkosten in FL im Vergleich zur CH deutlich niedriger liegen, etwa gleich hoch sind wie im Kanton St.Gallen. Dies stärkt die Annahme, dass durch die hohe Ärztedichte in FL eine Verlagerung von ambulanten Spitalkosten auf ambulante Arztkosten passiert, wir es also mit einer Kostenverlagerung zu tun haben.